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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen von uns mit Unternehmern, also allen natürlichen und juristischen Personen oder Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für Verbraucher, also natürliche Personen, denen keine gewerb-liche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Kunden im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform.

2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführen.

3. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Technische Änderungen und zumutbare Änderungen in Form, Farbe und Gewicht behalten wir uns vor.
Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich oder durch Warenauslieferung nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

4. Vergütung

Der angegebene, mit Rechnungseingang fällige Kaufpreis ist sowohl mit als auch ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben und versteht sich ab Lager, ohne Versandkosten. Maßgebend sind die Preise ohne Mehrwertsteuer. Sofern ein Zahlungsziel in der Rechnung nicht ausgewiesen ist, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Skontoabzug ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Ein Recht zur Aufrechnung hat der Kunde nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

5. Lieferzeit

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abge-schlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverlet-zung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzungberuht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunter-nehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transport-versicherung abdecken. Für Verbraucher gilt beim Versendungskauf die Gefahr erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden als übergegangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, haben wir nach Setzung einer angemessenen Frist das Recht, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, ist dies ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten und nach Abzug eines angemessenen Betrages für Verwertungskosten den Erlös mit den geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät und insbesondere dann, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Im Fall des Widerrufes der Einzugsermächtigung hat uns der Kunde auf Verlangen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten die Abtretung mitzuteilen. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde nicht befugt. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware inkl. MwSt. zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache entsprechend obiger Wertberechnung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Der Kunde verwahrt unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum für uns. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Kunde haftet für entstehende Kosten. Bei Verpflichtung zur Freigabe von Sicherheiten obliegt uns die Auswahl derselben.

8.  Mängelhaftung

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
Im Hinblick auf die Beschaffenheit der Ware gilt bei Unternehmern grundsätzlich nur die Produktbe-schreibung nach unserem Katalog als vereinbart, daneben stellen öffentliche Äußerungen, Anprei-sungen oder Werbung des Herstellers keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden durch die Mängelhaftung nicht abgedeckt. Bei mangelhaften Montage-anleitungen sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitungder ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Die Mängelansprüche des Kunden, der kein Verbraucher ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von drei Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Haftungsbeschränkungen

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungs-bereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

(2) Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.

(3) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, so ist unsere Haftung auf den bei Vertrags-schluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. 
Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 1.

(4) Ansprüche wegen eines Mangels des Kunden verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, uns ist Arglist vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder um sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

10. Plattform zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

11. Sonstiges

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. 
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages werden die Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.